iX 4/2017
S. 50
Titel
Kundenbeziehungsmanagement III
Aufmacherbild

Juristische Spielregeln für Werbung in sozialen Netzwerken

Breit gestreut

Werbung in sozialen Netzwerken unterliegt etlichen vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben. Neben den Bedingungen der Plattformanbieter greifen allgemeine und spezielle Gesetze.

In unserer heutigen Informations- und Kommunikationswelt spielen soziale Netzwerke eine wichtige Rolle. Es liegt daher nahe, sich dieser „Medien“ auch als Kanal für die Platzierung von Werbung zu bedienen. Dieses Phänomen ist nicht neu und es haben sich zahlreiche mehr oder weniger erfolgreiche Marketingstrategien entwickelt, die entweder ausschließlich oder, das ist der häufigere Fall, unter Einbeziehung anderer Kanäle und Werbeformen auf soziale Netzwerke setzen. Auch in sozialen Netzwerken gelten Recht und Gesetz. Für Werbung an sich gibt es etliche juristische Spielregeln. Auf sozialen Plattformen kommen sogar noch einige rechtliche Aspekte hinzu.

Wenn man sich die juristischen Rahmenbedingungen für Werbung auf von privaten Unternehmen wie Facebook betriebenen Netzwerken oder Plattformen ansieht, ist zunächst klar, dass neben dem geschriebenen Recht in Form von Gesetzen, Verordnungen und dergleichen auch die Nutzungsbedingungen der Plattformbetreiber eine bedeutende Rolle spielen. Sie bestimmen zunächst darüber, was von wem dort auf welche Weise getan werden darf. Man kann sich die Plattform als Marktplatz oder Markthalle vorstellen, für die der jeweilige Betreiber bestimmt, wer sich dort tummeln darf. Eine Besonderheit bei diesen Bedingungen ist, dass sie in der Regel dem Recht des Landes unterliegen, in dem der Netzwerkanbieter seinen Firmensitz hat. Bei Facebook beispielsweise ist das Kalifornien, in manchen Fällen aber auch das Recht der europäischen Niederlassung in Irland. Bei anderen Anbietern ist dies ähnlich.