iX 7/2017
S. 129
Medien
Vor 10 Jahren
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Vor 10 Jahren: Auch Phantome haben Geburtstag

Vor 10 Jahren diskutierte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seinem zweijährlich stattfindenden Kongress in Bonn-Bad Godesberg die Technik der Online-Durchsuchung eines Rechners – aka „Bundestrojaner“.

Entweder durch eine Sicherheitslücke eingeschleust oder heimlich auf den Rechner eines Verdächtigen kopiert, sollte sich der „Bundestrojaner“ (so die Bezeichnung des Chaos Computer Clubs) auf der Festplatte umgucken, ob eine schwere Straftat geplant ist oder gar begangen wurde. Diese Sichtung von „Beweisen“ sollte Aufgabe des BSI werden, kündigte der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble an. Notfalls werde man die Aufgabenbeschreibung des Amtes erweitern, berichtete iX 7/2007 vom Kongress unter dem hübschen Titel „Phantome“.

Was die Geistererscheinung ausmachte, umriss der Bundesinnenminster höchstpersönlich in seiner Rede: Als „Sicherheitssoftware“ dürfe sie keine Sicherheitslücken aufreißen, die Dritte dann missbrauchen könnten. Den Umgang mit vertraulichen Daten etwa von Amtsgeheimnisträgern habe die Software zu respektieren und bei der Aufzeichnung von Beweisen zu übergehen. Überdies sollte die Software dokumentiertes Material liefern, das forensisch gesichert vor Gericht verwertet werden kann.