iX 9/2017
S. 145
Medien
Vor 10 Jahren
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Vor 10 Jahren: Eine Randnotiz in Sachen Datenspeicherung

Mitunter ist es eine Randnotiz, die deutlich macht, wie sich die Zeiten geändert haben. Etwa die zur ausreichenden Speicherdauer der Fluggastdaten von 24 Stunden.

In iX 9/2007 erschien die Meldung, dass die Bundespolizei bald die Flugdaten von Reisenden speichern darf, die auf deutschen Flughäfen abfliegen. Im entsprechenden Gesetz hielt man die Speicherdauer von 24 Stunden für ausreichend, beginnend 12 Stunden vor Abflug. Das amerikanische PNR-System (Passenger Name Records) mit einer Datenspeicherung von über 15 Jahren sei keinesfalls ein Vorbild, hieß es.

Die iX-Notiz enthielt auch den Hinweis, dass ein gesamteuropäisches System geplant sei. Stand der Dinge ist heute, dass die EU eine Richtlinie für ein europäisches PNR-System verabschiedet hat und Deutschland seinen Teil der Datenbank bis Mai 2018 installiert haben muss. Dazu hat das Programmierteam vom zuständigen Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Etat von 78 Millionen Euro zur Verfügung. Man setzt auf agile Programmiermethoden mit Drei-Wochen-Sprints und die hauseigene S.O.S-Methode, arbeitet mit der In-Memory-Datenbank Cassandra und Continuous Delivery mit Docker-Containern. Alles auf Open-Source-Basis.