iX 1/2016
S. 147
Medien
Vor 10 Jahren
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Vor 10 Jahren: Der Streit um die Forenhaftung

Wir schreiben das Jahr 2016. In den unendlichen Weiten des Internets tobt der Hass. Stündlich erscheinen auf Facebook Beiträge, in denen Flüchtlinge beleidigt oder bedroht werden. Selbst in den technisch orientierten Foren des Heise-Verlages tauchen solche Kommentare auf, die gelöscht werden müssen.

Vor 10 Jahren war nicht alles besser, aber es wurden andere Grenzen überschritten. Etwa als ein Nutzer im Heise-Forum ein Skript zum Download eines Programmes veröffentlichte, das per DDoS den Betrieb eines Servers stören sollte. Der Rechtsanwalt des betroffenen Unternehmens verlangte per Abmahnung, dass der Verlag es unterlassen müsse, an dessen Verbreitung mitzuwirken.

Der entsprechende „Leserkommentar“ wurde natürlich unverzüglich nach Kenntnisnahme gelöscht, doch der Verlag lehnte die vom Anwalt geforderte Unterlassungserklärung ab. Wie iX 1/2006 unter dem Titel „Urteil gegen heise online: Haftung für Forenbeitrag ohne Kenntnis“ das Thema bündig zusammenfasste, ging es um die Frage, ob eine fortlaufend durchgeführte Prüfung aller Foren rechtlich geboten ist. Der Streit um die Forenhaftung begann, ein Thema, das 2006 und 2007 hohe Wellen schlug. Am Ende solidarisierte sich sogar der Deutsche Journalisten-Verband mit dem Heise-Verlag und sprach „vom Tod des offenen Internets“, sollte die Haftungsregel so breit ausgelegt werden. Etwas niedriger hängte der Justiziar des Verlages den Streit, als er vom möglichen „Ende der offenen Forenkultur bei heise online“ sprach.