Bundesgerichtshof berät über Internet-Auktionen

In Karlsruhe fand heute die mündliche Verhandlung über die Rechtswirksamkeit des virtuellen Zuschlags bei Internet-Auktionen statt.

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Von
  • Tim Gerber

In Karlsruhe fand heute die mündliche Verhandlung über die Rechtswirksamkeit des virtuellen Zuschlags bei Internet-Auktionen statt. In dem Fall, der wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung bis zum Bundesgerichtshof (BGH) gelangte, geht es um einen fabrikneuen VW-Passat Variant, der im Juli 1999 bei beim Online-Versteigerer ricardo.de privat zum Kauf angeboten worden war. Michael Knies erhielt nach Ablauf des Zeitlimits den Zuschlag für nur 23.000 Mark. Der Anbieter, ein Student aus Münster, der nebenbei mit Autos aus EU-Reimporten handelt, wollte jedoch nicht liefern: Der Wagen sei mindestens das Doppelte wert und er habe zu diesem Preis nicht verkaufen wollen, argumentierte der Anbieter. Die Sache kam vor Gericht.

In erster Instanz wies das Landgericht Münster die Klage des Käufers auf Lieferung des Autos ab. Bei dem Versteigerungsangebot habe es sich nicht um ein konkretes Verkaufsangebot, sondern lediglich um eine Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots gehandelt. Das hätte der Verkäufer dann erst noch explizit annehmen müssen, wozu es aber nicht gekommen sei. Die Berufungsinstanz, das Oberlandesgericht in Hamm, sah das allerdings anders. Bereits das Freischalten der Auktion bei ricardo.de sei ein konkretes Verkaufsangebot, auch wenn es womöglich unvernünftig gewesen sei, den Wagen zum Startpreis von nur zehn Mark anzubieten. "Denn die Privatautonomie gestattet auch ganz unvernünftiges Verhalten", so das OLG in seinem Urteil. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision beim BGH zugelassen.

Nachdem dort in der mündlichen Revisionsverhandlung nochmals die Pro- und Kontra-Argumente ausgetauscht wurden, will der VIII. Zivilsenat in der anschließenden Beratung die Grundsatzfrage klären, "inwiefern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Online-Auktionators wirksamer Bestandteil der Vertragsbedingungen zwischen den Parteien sind", so die Vorsitzende Richterin Katharina Deppert. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht zurzeit noch nicht fest. (tig)